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   BVerwG, 18.07.1969 - II B 39.68   

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https://dejure.org/1969,2245
BVerwG, 18.07.1969 - II B 39.68 (https://dejure.org/1969,2245)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1969 - II B 39.68 (https://dejure.org/1969,2245)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1969 - II B 39.68 (https://dejure.org/1969,2245)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablauf von Unfallneurosen als revisibler allgemeiner Erfahrungssatz - Pflicht zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens bei groben Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen im vorliegenden Gutachten

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  • BVerwG, 19.03.1966 - VIII B 17.65
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1969 - II B 39.68
    Die Frage, ob das Berufungsgericht gegen einen allgemeinen, wie eine Rechtsnorm zu behandelnden Erfahrungssatz verstoßen hat, könnte das Revisionsgericht allenfalls auf der Grundlage offenkundiger oder gerichtsbekannter Tatsachen prüfen, denn eigene Tatsachenfeststellungen sind ihm grundsätzlich verwehrt (so Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 19. März 1966 - BVerwG VIII B 17.65 - [Buchholz BVerwG 412.3; § 3 BVFG Nr. 43]).
  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1969 - II B 39.68
    Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallfürsorge eine Bedingung im philosophisch-naturwissenschaftlichen (natürlich-logischen) Sinne als Ursache im Rechtssinne angesehen werden muß, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 26, 332 [333]).
  • BVerwG, 17.04.1968 - IV B 228.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1969 - II B 39.68
    Soweit die Beschwerde sich für ihre Ansicht, daß auch Verstöße gegen die Denkgesetze in der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden können, auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1968 - BVerwG IV B 228.67 - beruft, übersieht sie, daß das Bundesverwaltungsgericht sich in diesem Beschluß lediglich mit der Frage eines Verstoßes gegen die Denkgesetze bei der Anwendung von Prozeßrecht, nämlich bei der Feststellung, ob eine Prozeßvollmacht mit Befugnis zum Abschluß eines Prozeßvergleichs rechtswirksam erteilt worden war, befaßt hat.
  • BVerwG, 18.10.1965 - VI C 171.62
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1969 - II B 39.68
    Verfahrensfehlerhaft handelt das Gericht nur dann, wenn sich ihm die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens aufdrängen mußte, z.B. dann, wenn die vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter geben (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 1965 - BVerwG VI C 171.62 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 45]).
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